Personal Parkour Training

- Teilnahmebedingungen -

In den folgenden Teilnahmebedingung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form „Teilnehmer“ verwendet. Sie bezieht sich auf Personen aller Geschlechter, sowie im Fall minderjähriger Teilnehmer*innen ebenfalls auf dessen gesetzliche Vertreter. Außerdem wird „Personal Parkour Training“ im folgenden mit „PPT“ abgekürzt.

  1. Ohne vorherige Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer kann keine PPT Einheit durchgeführt werden.

  2. Eine PPT Einheit dauert 60 Minuten.

  3. Jeder Teilnehmer muss mindestens 10 Jahre alt sein.

  4. An einer PPT Einheit können maximal 3 Teilnehmer teilnehmen. Dem Trainer muss spätestens 24 Stunden vor der jeweiligen PPT Einheit die genaue Teilnehmeranzahl mitgeteilt werden. Bei einer späteren Mitteilung besteht für den/die Teilnehmer kein Anspruch auf Anpassung der geplanten Trainingsinhalte.

  5. Eine Vergütung einer PPT Einheit liegt bei 60,00€. Die Bezahlung ist nach Ende der jeweiligen PPT Einheit fällig, wird durch den Trainer per Rechnung per Mail eingefordert und hat eine Zahlungsfrist von einem Monat. Die Bezahlung kann per Überweisung vorgenommen werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen für jeden angefangenen weiteren Monat 20% des Betrages der in der ersten Rechnung für die jeweiligen PPT Einheit veranschlagt wurde als Säumniszuschlag hinzu.

  6. Die Teilnahme an einer PPT Einheit erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Trainer haftet nicht für jegliche körperliche, geistige oder sachliche Schadensfälle des Teilnehmers.

  7. Die Terminabsprache für eine PPT Einheit erfolgt individuell zwischen Trainer und Teilnehmer und wird erst durch beiderseitiges zustimmen verbindlich. Ein Terminvorschlag, sowie dessen Annahme durch die Gegenseite kennzeichnet eine beiderseitige Zustimmung.

  8. Durch das Erscheinen des Teilnehmers zu einer PPT Einheit versichert dieser nonverbal dem Trainer die eigene Sporttauglichkeit, sowie allgemein nötige Gesundheit zur Ausübung von Sport. Sobald sich der Gesundheitszustand des Teilnehmers während einer PPT Einheit ändert, muss dies unverzüglich dem Trainer mitgeteilt werden.

  9. Bei einer Absage einer bereits verbindlich vereinbarten PPT Einheit durch den Teilnehmer

    • vor 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit ist keine Vergütung fällig.

    • innerhalb von 1-24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit ist die Hälfte der voraussichtlich für die jeweilige PPT Einheit veranschlagten Vergütung fällig.

    • innerhalb einer Stunde vor Beginn, während oder nach der jeweiligen Trainingseinheit oder bei nicht erscheinen des Teilnehmers ohne Ankündigung ist der volle Betrag der voraussichtlich für die jeweilige PPT Einheit veranschlagten Vergütung fällig.

  10. Bei einer Absage einer bereits verbindlich vereinbarten PPT Einheit vor einer Stunde vor deren Beginn durch den Trainer besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Schadensersatz. Bei einer Absage einer bereits verbindlich vereinbarten Einheit innerhalb einer Stunde vor oder nach deren Beginn durch den Trainer besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz in Form einer kostenlosen PPT Einheit. Bei einer Absage einer PPT Einheit durch den Trainer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung für den Trainer.

  11. Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich zur gemeinsam vereinbarten Zeit am gemeinsam vereinbarten Ort besteht für ihn kein Anspruch auf Verlängerung der PPT Einheit. Eine Verspätung des Teilnehmers von mehr als 15 Minuten ohne vorherige Ankündigung gilt als nicht erscheinen. Der Trainer wartet maximal 15 Minuten am gemeinsam vereinbarten Ort.

  12. Erscheint der Trainer nicht pünktlich zur gemeinsam vereinbarten Zeit am gemeinsam vereinbarten Ort besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Verlängerung einer PPT Einheit, um die Dauer des verspäteten Beginns. Diese Verlängerung erfolgt am Ende einer PPT Einheit, bei welcher die Verlängerung für Trainer und Teilnehmer umsetzbar ist.

  13. Bei Abbruch einer bereits laufenden PPT Einheit durch den Teilnehmer (z.B. auf Grund seines Gesundheitszustandes, der Wetterbedingungen, äußerer Umstände usw.) ist die volle Vergütung fällig.

  14. Bei Abbruch einer bereits laufenden PPT Einheit durch den Trainer (z.B. auf Grund seines Gesundheitszustandes, der Wetterbedingungen, äußerer Umstände, des Verhaltens des Teilnehmers usw.) ist die Hälfte der voraussichtlich für die jeweilige PPT Einheit veranschlagten Vergütung fällig.

  15. Die Aufnahme von Bild- und Videomaterial von Teilnehmer und/oder Trainer, sowie deren Veröffentlichung jeglicher Art erfolgt ausschließlich durch vorheriges beiderseitiges Einverständnis.

Stand: 27.04.2023